(1) Anbieter der Software „Archistent“ (SaaS-Projektraum für Bauprojekte) ist Jon Steinfeld, Hertzstraße 16A, 76187 Karlsruhe (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Archistent ist ein webbasierter Projektraum für Bauprojekte zur Verwaltung von Plänen, Protokollen und Dokumenten mit Index-Historie, Versand mit Zustell- und Abrufnachweis, digitalen Freigaben sowie einem revisionssicheren Projektprotokoll („Projekt-Log“).
(2) Der Anbieter stellt die Software als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Eine Installation beim Kunden erfolgt nicht.
(1) Der Vertrag kommt durch Registrierung eines Kontos und Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs zustande, spätestens mit Bereitstellung des Zugangs.
(2) Es gelten die bei Buchung angezeigten Tarife und Preise. Eingeladene Projektbeteiligte ohne eigenes kostenpflichtiges Konto sind unbegrenzt und unentgeltlich.
(1) Das Entgelt wird im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
(2) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung den Zugang bis zum Ausgleich sperren; die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten.
(1) Der Anbieter erbringt die Leistung mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt Rechenzentrum. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(2) Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und vorab angekündigt.
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass auch die von ihm eingeladenen Nutzer dies tun.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die hochgeladenen Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Für die Inhalte seiner Projekte ist der Kunde verantwortlich.
(3) Der Kunde benennt die Personen, die er in Projekte einlädt, in eigener Verantwortung und informiert sie über die Verarbeitung ihrer Daten (siehe AVV).
(4) Archistent fungiert als Projektraum zur Verteilung und Dokumentation, nicht als primäres oder alleiniges Dateiarchiv. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, Plänen und Dokumenten, die er auf Archistent hochlädt, fortlaufend eigene, lokale Sicherungskopien auf seinen Systemen vorzuhalten.
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung – frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche Ansprüche betroffener Personen, sofern der Kunde personenbezogene Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage in Archistent hochgeladen oder verarbeitet hat.
(1) Archistent protokolliert projektbezogene Vorgänge (z. B. Uploads, Versand, Abrufe, Freigaben) in einem fortlaufend verketteten, nachträglich nicht veränderbaren Protokoll und erstellt Prüfsummen (SHA-256) je Datei.
(2) Das Projekt-Log dient der internen Nachvollziehbarkeit und technischen Dokumentation der Vorgänge. Der Anbieter gewährleistet die kryptografische Integrität der Hash-Kette innerhalb der Systemgrenzen von Archistent. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass diese Protokolle in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren als unerschütterliches Beweismittel (z. B. im Sinne von § 416 ZPO) anerkannt werden. Das Risiko der prozessualen Beweiswürdigung trägt allein der Kunde.
(1) Sämtliche Daten werden in Rechenzentren innerhalb der EU verarbeitet. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
(2) Der Kunde kann seine Projektdaten während der Laufzeit jederzeit in gängigen Formaten herunterladen.
(3) Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden für 30 Tage vorgehalten und anschließend unwiderruflich gelöscht; Sicherungskopien rotieren automatisch aus (regulär 7 Tage). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) wird ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (Vorhalten lokaler Kopien gemäß § 6 Abs. 4) für die Wiederherstellung der Daten aus den kundeneigenen Sicherungen entstanden wäre.
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist kündbar. Die Kündigung ist in Textform oder über die Kontoverwaltung möglich.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich.
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, sofern dies durch rechtliche, technische oder betriebliche Gründe geboten ist und wesentliche Kernpflichten des Vertrags nicht zum Nachteil des Kunden berührt werden.
(2) Geplante Änderungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten.
(3) Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform anzeigt. Auf diese Billigungswirkung wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
(4) Widerspricht der Kunde, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.
(5) Änderungen der Entgelte oder wesentlicher vertraglicher Hauptleistungspflichten erfordern stets die ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Karlsruhe.
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